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Energieeinsparverordn.

Die Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV 2002)

Keine neue Bürde, sondern Impuls und Chance für den Bau

Eine Herausforderung ist sie schon – die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2002. Sie zwingt zum Energiesparen und zur Umweltentlastung durch die Verringerung des Verbrauches an Primärenergie. Dabei stellt die EnEV aber keine unbilligen Forderungen auf, die nur durch ungeheuren Aufwand an Entwicklung oder durch den verstärkten Einsatz von teuren Materialien erfüllt werden könnten. Sie ist vielmehr eine Herausforderung im positiven Sinne, eine Aufforderung an alle am Bau Beteiligten, noch stärker als bisher zusammenzuarbeiten, um ein Bauwerk ganzheitlich zu planen und Synergieeffekte durch wirklich alles umfassende Planung zu nutzen. Synergieeffekte, die in der Konsequenz auch wirtschaftliche Vorteile bieten können.

Grundsätzlich neu an dieser EnEV ist: Sie limitiert den Verbrauch an Primärenergie pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

Das ist etwas ganz anderes als die Begrenzung des Heizwärmebedarfs! In der neuen EnEV werden zum ersten Mal die Bedingungen aus zwei bisher separat betrachteten Verordnungen (Heizanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung) richtigerweise zusammengefasst und dabei auch in Abhängigkeit gebracht. Sie berücksichtigt, dass der Doch die EnEV 2002 ist kein zusätzliches Regelwerk, sondern 2 in 1:
Sie fasst die bestehende Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung zusammen.
Das bedeutet: Zukünftig geht es bei der Bewertung nicht mehr nur um den Wärmebedarf eines Gebäudes, sondern um den gesamten Energiebedarf für Heizwärme und Warmwasser. Darüber hinaus werden alle Energieverluste – von der Energieerzeugung (Gewinnung, Umwandlung, Transport) bis zur Heizungsanlage (Erzeugung, Verteilung, Bereitstellung) – als Primärenergie in die Bilanz miteinbezogen. gesamte Verbrauch an Primärenergie, der durch den Betrieb eines Hauses verursacht wird, von den Wärmeverlusten, aber auch vom Wirkungsgrad und von der Energieart der Heizung abhängt. Damit ist es jetzt dem Planer erlaubt, die Wirkungsgrade, Gewinne und Verluste aus Konstruktion und Haustechnik miteinander zu "verrechnen". Teure, die Wohnfläche reduzierende Dämmschichten sind nicht nötig, wenn eine energieeffiziente Heizanlage ihren Teil zur Einhaltung der Grenzwerte beim Verbrauch von Primärenergie beisteuert. Zum Beispiel große Fenster in Himmelsrichtungen, aus denen kaum solare Wärmegewinne zu erwarten sind, lassen sich nach den neuen Regeln planen, wenn • Dämmung in der Haushülle und Wirkungsgrad der Heizanlage aufeinander abgestimmt sind, • eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einen Teil der sonst unvermeidlichen Verluste verhindert • oder die Haustechnik ihre Energie aus erneuerbaren Ressourcen bezieht, zum Beispiel aus Solartechnik auf dem Dach oder aus einer modernen Feststoffheizanlage, die mit Holzpellets beheizt wird. Die Herausforderung an den Bau von morgen heißt also:
 

Energiesparen zum Umweltschutz
Zur Erfüllung der beim Klimagipfel in Rio eingegangenen Verpflichtung, die energiebedingten Emissionen von 1990 bis 2005 um 25 Prozent zu senken, wird die Wärmeschutzverordnung von 1995 abgelöst. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1.2.2002 soll das Einsparpotential bei Gebäuden (Alt- und Neubau) künftig noch besser nutzen. Hierauf entfällt etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland. Nach langem Ringen um die Details gibt es jetzt die Verordnung.

Nicht die "nächste Stufe", sondern eine ganzheitliche Lösung
Auch wenn die Ziele der EnEV (Senkung des Energiebedarfs von Neubauten um durchschnittlich weitere 30 Prozent und energetische Verbesserungen im Bestand) es eigentlich vermuten lassen, ist die Energieeinsparverordnung keine Fortschreibung oder Verschärfung der Wärmeschutzverordnung von 1995. Sie ist eine ganz neue, einheitliche Lösung: Die EnEV fasst die Inhalte zweier bisher geltender Regelwerke zusammen – der Wärmeschutzverordnung und der Heizanlagenverordnung. Das bedeutet vielleicht einen kleinen Abbau von Bürokratie, ganz bestimmt aber mehr Freiräume für Bauwirtschaft, Planer und Bauherren, selbst den jeweils besten, individuellen Weg zur Einhaltung der neuen Grenzwerte zu finden.

Es geht nicht um "noch mehr Dämmung", sondern um den Gesamtverbrauch an Primärenergie.
Das ist neu: Für jeden Bau wird in Abhängigkeit des Verhältnisses A/V (Wärme übertragende Gebäudeoberfläche/ Gebäudevolumen = m2/m3) ein rechnerischer Primärenergie-Bedarf vorgegeben, der von den Planern und den Bauausführenden auf durchaus unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann. Es geht nicht mehr allein um die Wärmedämmung in der Hüllfläche eines Hauses, sondern auch um die Vermeidung von Schwachstellen, die Effizienz der Heiztechnik und sogar um die Wahl bzw. um die optimale Kombination (z.B. Heizungsanlage und Solarenenergie) des Energieträgers. Das bedeutet: Dieses neue, ganzheitliche Regelwerk zwingt Planer und Bauherren nicht zu aufwändigeren Dach- und Wandkonstruktionen, sondern begrenzt den Bedarf an Primärenergie, der sich aus dem Betrieb dieses Gebäudes ergibt. Die EnEV schreibt nur das Ziel vor, nicht den Weg. Und das kann jeder so erreichen, wie er möchte. Mit einem "Baukasten" an Möglichkeiten, die beliebig kombiniert werden können: hochdämmende Baustoffe in der Hüllfläche des Hauses, wärmebrückenarme Konstruktionen, winddichte Bauweise, Ausrichtung zur Sonne, effiziente Heizanlagen, Einsatz von Schornstein- und Solartechnik oder sogar die Wahl von erneuerbaren Brennstoffen oder Heiztechniken zur Raumheizung.

Dafür werden folgende "Werkzeuge" eingesetzt:

  • Energetische Gebäudebilanzierung nach der neuen DIN EN 832 in Verbindung mit DIN V 4108-6 = Heizperiodenbilanzverfahren (vereinfachtes Verfahren) oder Monatsbilanzverfahren.
  • Energetische Kennwerte der Heizsysteme nach der neuen DIN V 4701-10. • Senkung des Primärenergie-Bedarfs von Neubauten auf bisheriges Niedrigenergiehaus- Niveau.
  • Umstellung der Bewertung von Jahres- Heizwärmebedarf auf Jahres-Primärenergie- Bedarf.
  • Zusammenfassung zweier Verordnungen zur ganzheitlichen Betrachtung (Wärmeschutz und Anlagentechnik).
  • Erleichterungen für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Raumheizung,Warmwasserbereitung und Lüftung.
  • Sommerlicher Wärmeschutz auch ohne Einsatz von Energie zur Kühlung.
  • Einführung von aussagekräftigen Energiebedarfsausweisen.

Freiheiten für den Planer – aber mit festen Grenzen!
Die neuen Freiheiten für die Planer, die Grenzwerte des Jahres-Primärenergie- Bedarfs pro Quadratmeter Nutzfläche nun auf dem einen oder anderen Weg zu erreichen, könnten so manchen auf absonderliche Ideen bringen. Zum Beispiel mit riesigen Fensterflächen den Wärmeeintrag aus der Sonnenstrahlung zu vergrößern. Oder mit einer Holz-Zentralheizung den Hauptteil des Energiebedarfs aus regenerativen Quellen zu sichern und dann beim Wärmeschutz in der Hüllfläche des Hauses kräftig zu sparen. Damit haben die Verfasser der neuen Verordnung aber gerechnet und zusätzliche Grenzwerte eingebaut. Für alle Bauwerke ist ein Mindestwärmeschutz in der Hülle des Hauses festgeschrieben! Und die EnEV enthält auch erstmalig Vorschriften für den sommerlichen Wärmeschutz für Bauten mit großen Fensteranteilen, damit Primärenergie- Einsparungen in der Heizperiode nicht durch Energieaufwand zur Klimatisierung in der warmen Jahreszeit wieder ausgeglichen werden!

Diese Seite wurde aus den hervorragenden Unterlagen von Wienerberger/Poroton aufgebaut.

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